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Rassestandard 1900-1906


 

Rassekennzeichen der deutschen Spitze

aufgestellt vom „Verein für deutsche Spitze„ (Sitz in Elberfeld)


Die verschiedenen Arten und Formen unserer Spitze unterscheiden sich fast nur durch abweichende Farbe und Grösse. Als die älteste und am frühesten zur bestimmten Rasse ausgebildete Form dürfte jedenfalls der noch jetzt im Bergischen (namentlich in der Gegend von Elberfeld, Düsseldorf, Aachen, Krefeld) häufig vorkommende und in Bezug auf Form, Behaarung und Farbe sich gutvererbende Wolfsspitz genannt, zu bezeichnen sein.


Die schon vor der Mitte des vorigen Jahrhunderts In Frankreich entstandene Benennung des Spitzes „chien loup“ kann wohl nur infolge der in damaliger Zeit vorherrschenden wolfsgrauen Farbe des Spitzes gewählt worden sein. Dass der Spitz, wenn auch ursprünglich aus dem hohen Norden stammend, doch zuerst in Deutschland und zwar vorzugsweise an den Ostseeküsten zur bestimmten Rasse ausgebildet wurde, bezeichnen unter anderem schon die alten Benennungen dieser Hunde als „canis Pommeranus„ wie auch das englische „Pommeranhin'', das schwedische „Pommerska Spetsen“, das französische „Lou-lou de Poméranie„ und das deutsche „Pommer“.

Die in früherer Zeit häufiger als jetzt aufgetretenen farbigen wie auch die gefleckten Spitze haben sich nie einer grösseren Beliebtheit erfreut und sind in neuerer Zeit, wenigstens in Deutschland fast ganz verschwunden und werden vom „Verein für deutsche Spitze„ vorerst nicht anerkannt, während in England der „Pom“ (Spitze jeder Grösse) in allen möglichen Farben mit und ohne Abzeichen gezüchtet wird. Dagegen werden bei uns die einfarbig schwarze und die rein weisse Abart schon seit Ende des vorigen Jahrhunderts gezüchtet und allmählich zu bestimmt abgegrenzten Rassen ausgebildet. Dazu kommt in neuerer Zeit als Zwergform der Zwergspitz.


Die sämtlichen Spitze Deutschlands sind daher:


A) Grosse Spitze a) Der Wolfsspitz; b) der weisse Spitz; c) der schwarze Spitz;


B) Der kleine oder Zwergspitz.



A) Der grosse Spitz.

Die unterscheidenden Merkmale der grossen Spitze beschränken sich verzugsweise auf die Farbe doch ist der Wolfsspitz meist grösser und kräftiger gebaut, auch reichlicher und derber behaart als die weissen und schwarzen Spitze. Die nachstehenden Rassekennzeichen sind mit Unterscheidung der Farbe und Kopfbildung für alle drei Formen der grossen Spitze gültig.


1. Allgemeine Erscheinung.

Kurze, gedrungene Figur von kecker Haltung und fuchsähnlichem Kopfe, spitzen, möglichst kleinen Ohren und stark gerollter, buschig behaarter Rute. Behaarung reichlich und locker, am Halse einen starken, mähnenartigen Kragen bildend. Kopf, Ohren und Pfoten kurz und dichtbehaart. Wegen seiner hervorragenden Eigenschaften wie grosse Treue, Anhänglichkeit, Klugheit, unbestechliche Wachsamkeit und Anspruchslosigkeit, ist gerade der deutsche Spitz der Freund des Hauses. Im Bergischen Land ist er der National-Hund geworden, er wird daher hoch geschätzt. — Ein rassereiner deutscher Spitz, ob grosser oder Zwergspitz, soll sich von fremden Personen nicht anfassen lassen, sondern stets argwöhnisch und misstrauisch sein. Erwähnt sei noch, dass der deutsche Spitz erst im dritten Lebensjahre in voller Haarpracht sich befindet; in dieser Verfassung bleiben die meisten Spitze bis an 10-12 Jahre.


2. Kopf.

a) Wolfsspitz. Mittelgross, von oben gesehen erscheint der Oberkopf hinten am breitesten und verschmälert sich keilförmig bis zur Nasenspitze; von der Seite gesehen, mässiger Stirnabsatz, Oberkopf fast flach. b) Weisse und schwarze Spitze. Mittelgross, von oben gesehen zeigt die Kopfbildung etwas Backen, die Schnauzenpartie (Fang) nicht zu lang, stets im Verhältnis zum Oberkopf (Stirnlänge), der Stirnabsatz so stark wie möglich, auch Stirn stark gewölbt, überhaupt am Oberkopf alles gerundet und nichts eckiges oder flaches. Nasenkuppe rund, klein, etwas Ramsnase erwünscht, Lippen nicht überfallend und keine Falten am Lippenwinkel bildend. Ohren klein, dicht aneinander gestellt, je näher, je besser, dreieckig zugeepitzt, hoch angesetzt und immer aufrecht mit steifer Spitze getragen. Augen mittelgross, länglich geformt, etwas schräg eingesetzt und stets von dunkler Farbe.


3. Hals und Rumpf.

Infolge der reichlichen Behaarung ist es bei dieser Rasse unmöglich, die einzelnen Formen genauer zu beurteilen. Hals mittellang, Rücken so kurz als möglich, völlig gerade, aber vorne höher wie hinten. Brust vorn tief, Rippenkorb gewölbt und der Bauch nach hinten mässig aufgezogen.


4. Rute.

Mittellang, hoch angesetzt, gleich an der Wurzel aufwärts und nach vorn über den Rücken gebogen, dann seitlich, abwärts nach rechts oder links gerichtet und kreisförmig gerollt, fest auf dem Rücken aufliegend oder direkt auf dem Rücken gerollt, so dass sie fasst die Mähne berührt.


5. Läufe.

Mittellang, im Verhältnis zum Rumpfe stämmig uni völlig gerade, die hinteren in den Sprunggelenken nur wenig gebogen.


6. Pfoten.

So klein als möglich, rundlich zugespitzt mit gewölbten Zehen, sogenannte Katzenpfoten.


7. Behaarung.

Gesicht, Ohren, Pfoten, sowie Aussen- und Innenseite der Vorder- und Hinterläufe kurz, dicht, am ganzen übrigen Körper reich und lang behaart. Das eigentümliche des Spitzhaares besteht darin, dass es namentlich am Halse und den Schultern ringsum locker und gerade vom Körper absteht, ohne gewellt, gekräuselt oder zottig zu erscheinen. Auch auf dem Rücken scheitelt sich das Haar nicht, sondern breitet sich locker anliegend nach hinten fächerförmig nach allen Seiten ats. Die grösste Länge erreicht das Haar unter dem Halse und an der Rute. Die Hinterseite der Vorderläufe trägt eine stark ausgebildete, nach unten allmählich verlaufende Feder von den Ellenbogen bis zu den Beugungen der Vorderkniee hinunter; an den Hinterläufen reicht die Feder nicht ganz bis zu den Sprunggelenken hinab, so dass diese, sowie die übrigen Teile der Läufe von da bis zu den Sohlen kurz behaart erscheinen.


8. Farbe.

a) Der Wolfsspitz. Einfarbig, wolfsgrau, d. i. silbergrau mit schwärzlichem Anfluge der einzelnen Haarspitzen; an der Schnauze und der Umgebung der Augen, an den Läufen, dem Bauche und der Rute heller gefärbt.

b) Der weisse Spitz. Das Haar soll rein weiss erscheinen, ohne jeden gelblichen Anflug, welcher namentlich an den Ohren häufig auftritt.

c) Der schwarze Spitz. Bei der Behaarung des schwarzen Spitzes muss auch das Unterhaar ebenso wie die Haut dunkel gefärbt und die Farbe auf der Oberfläche ein glänzendes Blauschwarz ohne jedes weisse oder sonstige farbige Abzeichen sein.


9. Grösse.

Wolfsspitze, Rüden und Hündinnen nicht unter 45 cm, jede Grösse darüber zulässig; je grösser je lieber, doch darf die Gesamterscheinung nicht unter der Grösse leiden. Es werden oft gewöhnliche graue Spitze als Wolfsspitze bezeichnet, die weniger wie 45 cm Rückenhöhe haben. Ein echter Wolfsspitz soll ausser der Farbe auch Grösse haben. Der „Verein für deutsche Spitze„ legt besonderen Wert auf die Erhaltung der wirklichen rheinischen Wolfsspitze. Bei schwarzen und weissen Spitzen nicht unter 40 cm. Andere Grössenmasse erkennt der „Verein für deutsche Spitze“ nicht an.


Als Fehler sind bei den Spitzen zu betrachten: Zu stumpfe Schnauze und zu flacher Oberkopf, zu lange, oder nicht völlig steifgestellte, oder gar nach vorne oder seitlich überschlagende Ohren, eine nicht dicht am Körper liegende, sondern hoch getragene, seitwärts frei abstehende oder hängende Rute, wellenförmige und auf dem Rücken gescheitelte Behaarung. Beim Wolfsspitz sind eine auffällig, allzu dunkle oder schwarze Gesichtsmaske und schwarze Flecken auf den Vorderpfoten (Daumenmarken), wie überhaupt alle schwarzen und weissen Abzeichen fehlerhaft; ebenso sollen der weisse wie der schwarze Spitz durchaus einfarbig weiss, bezw. schwarz und frei von allen Abzeichen und Flecken sein. Fleischfarbene Nasen. Augenlider und Lefzen und zu helle Augen sind fehlerhaft, ebenso Apfelköpfe.


B) Der kleine oder Zwergspitz.

Der eigentliche Zwergspitz hat genau dieselbe Behaarung wie die grossen Spitze und unterscheidet sich von diesen nur durch geringere Grösse und entsprechend feinere Bauart. Ohren wie auch Pfötchen müssen sehr klein und äusserst fein behaart sein. Farbe. Jede Farbe zulässig, doch erhalten einfarbige Spitze den Vorzug. Grösse höchstens 26 cm, je kleiner, je besser. Gewicht nicht schwerer als 7 1/2 Pfd. Als Fehler gelten: Zu grosse, volle runde Augen, zu lange und stark behaarte Ohren; ferner zu stumpfe Schnauzenpartie und gescheiteltes, welliges Haar. — Untersagt ist bei Zwergspitzen besonders das Ausrasieren der Pfötchen und Oehrchen.



 

Quellen:

1. Rassestandard des Verein für Deutsche Spitze

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